So gut wie jeder Fahrzeughersteller bietet nämlich für Kundinnen und Kunden mit Schwerbehinderung beim Neuwagenkauf einen beträchtlichen Rabatt auf den Listenpreis an (teilweise bis zu 24,5 %, meist um die 15 % (Stand 30.07.2020)). Hinzu kommen sogar manchmal noch kostenlose Sonderausstattungen für die Zielgruppe. Nähere Informationen zu dem Thema gibt es hier: https://www.bbab.de/behindertenrabatt-beim-autokauf/behindertenrabatt-nach-marken/
Üblicherweise können diese Ermäßigungen nicht mit weiteren Rabattaktionen kombiniert werden. Trotzdem kann sich das am Ende wirklich lohnen. Insbesondere, da die Anschaffung eines Fahrzeuges von Ämtern nur gefördert wird, wenn die Autonutzung in Zusammenhang mit der Arbeit des Antragstellers/der Antragstellerin (in unserem Fall also die Person mit SMA) steht. Oftmals zahlt man ein Auto also komplett aus der eigenen Tasche. Krankenkassen bezahlen grundsätzlich lediglich Kilometergeld, wenn es um das eigene KFZ geht – keinesfalls jedoch die komplette Anschaffung.
Meist reicht für die Inanspruchnahme der Nachweis über das Vorliegen der Schwerbehinderung. Manche Hersteller machen die Gewährung des Rabatts zusätzlich von bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis abhängig. Einzelheiten erfährt man beim Autohaus seines Vertrauens. Ein Blick auf die Internetseiten der jeweiligen Fahrzeugproduzenten im Vorfeld kann sich ebenfalls lohnen. Rechtlich gesehen sind diese Rabatte eine Empfehlung des Herstellers an die Vertragspartner. Sie müssen diesen Nachlass also nicht gewähren. Wenn man an einen solchen Händler gerät, der den Rabatt nicht akzeptiert, empfiehlt es sich, einfach das nächste Autohaus aufzusuchen. Vielleicht schaut man auch mal, was die anderen Marken so im Angebot haben.
In der Regel muss der mit diesem speziellen Rabatt erworbenen Wagen auf eine Person mit Behinderung zugelassen werden.
Im Zusammenhang mit diesem Thema ein lustiger Fun-Fact: Auch Minderjährige ohne Führerschein dürfen ein Auto kaufen. Es darf sogar auf Sie zugelassen werden. Gerade bei Kindern zahlen dann aber trotzdem meist Mama und Papa ;-) Dies ist nicht nur im Zusammenhang mit den Sonderrabatten interessant, sondern auch im Hinblick auf die KFZ-Steuer. Mehr dazu erkläre ich in meinem nächsten Beitrag „Befreiung von der KFZ-Steuer“!
Also, Augen auf beim Autokauf!
Fortsetzung folgt...
Hinweis: Erkennbare Markennamen sind willkürlich gewählt und dienen ausdrücklich nicht der Produktplatzierung. Biogen nimmt keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte der auf SMAlltalk sporadisch erkennbaren Markenhersteller und es bestehen diesbezüglich keinerlei Erwartungen.
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