So wirklich bemerkt, welche Auswirkungen das für mich hat, habe ich jedoch erst in diesem Jahr.
2020 trat die Reform der Eingliederungshilfe in Kraft. Für Menschen wie mich, die rund um die Uhr auf Assistenz angewiesen sind, bedeutete dies enorme Veränderungen. Allerdings möchte ich heute nur auf einen ausgewählten, aber umso wichtigeren Teilbereich eingehen: „Einkommen und Vermögen“.
Auch Laien können sich sicherlich vorstellen, dass es nicht günstig sein kann, rund um die Uhr Assistenz zu erhalten. Glücklicherweise haben wir jedoch in Deutschland ein tolles Sozialsystem, in dem diese Kosten von verschiedenen Stellen getragen werden – unter anderem auch von Leistungsträgern der Sozialhilfe. Sozialhilfe erhält allerdings nur, wer bedürftig ist. Bisher wurde der Bedarf an Assistenz dabei nicht anders behandelt als die übrige Sozialhilfe auch. In der Konsequenz bedeutete dies, dass ich als „Sozialhilfeempfänger“ zum einen nicht mehr als 2.600,- Euro „Vermögen“ besitzen durfte. Und zum anderen musste ich einen Teil meines Einkommens abgeben, wenn dies zu hoch war.
Grundsätzlich könnte man ja meinen, das ist eine faire Regelung. Der Staat hilft eben nur denen, die sich nicht selbst helfen können. Das mag im Falle der klassischen Sozialhilfe ja auch sehr gut zutreffen. Schließlich ist diese als Übergangslösung gedacht, bis die Menschen wieder auf eigenen Füßen stehen können. Wie viele andere Betroffene auch, werde ich wohl aber nie ohne Assistenz selbstständig und selbstbestimmt leben können. Für mich ist das also keine Übergangslösung, sondern leider ein Dauerzustand. Trotzdem durfte ich weder ordentlich Geld verdienen noch Rücklagen bilden. Bzw. durfte ich das schon, es nützte mir nur nichts, da ich dieses Geld spätestens bei der jährlichen Überprüfung hätte abgeben müssen. Sonst hätte man die Assistenz nicht weiterbezahlt.
Durch die Reform dürfen ich und alle anderen Betroffenen nun pro Jahr bis zu 38.220,- Euro brutto verdienen. Sollte man mehr verdienen, muss man pro Monat 2 % des übersteigenden Einkommens abführen – eine deutliche Verbesserung also. Darüber hinaus darf man jetzt ein Vermögen in Höhe von höchstens 57.330,- Euro bilden. Ebenfalls ein deutlicher Unterschied im Vergleich zu 2.600,- Euro.
Schon seit Ende meiner Schulzeit lebe ich mit Assistenz. Ich war also mehr als die Hälfte meines Lebens der alten Regelung als „Sozialhilfeempfänger“ unterworfen. Und das, obwohl ich immer meinen eigenen Lebensunterhalt verdient habe, seitdem ich von meinen Eltern unabhängig bin.
Was dieses Wissen im Hinterkopf, dass man sein Geld ohnehin nicht behalten darf und sich somit arbeiten zumindest finanziell gar nicht wirklich lohnt, psychisch Negatives mit einem gemacht hat, habe ich erst rückblickend festgestellt. Umso mehr freut es mich nun für die nächste Generation, die aufgrund der SMA mit Assistenz lebt, dass ihnen dieses Mindset erspart bleibt und wir alle nun auch mal für die schönen Dinge im Leben sparen können.
Endlich lohnt sich das Geldverdienen und Sparen auch für SMA-Betroffene Sozialhilfeempfänger.
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