Eine Behinderung zu haben, heißt noch lange nicht, dass man nicht Auto fahren kann. Als ich mich mit 17 Jahren darüber informiert habe, habe ich gemerkt, wie schwer es ist, an Informationen heranzukommen. Jedoch ist mittlerweile technisch so viel möglich, dass für fast jeden Menschen, auch für Mehrfach- und Schwerstbehinderte, eine Lösung gefunden werden kann.
In meinem Fall standen einige Schritte auf dem Plan, bis ich meinen Führerschein in der Hand halten durfte.
1. Verkehrsmedizinisches Gutachten
Hier wurde die Teilnahme am Straßenverkehr aus medizinischer Sicht beurteilt. Es fand ein einfaches Gespräch mit einem Arzt statt, gefolgt von einigen notwendigen Untersuchungen.
2. Spezialisierte Fahrschule
Hier habe ich verschiedene Firmen angeschaut und auch vor Ort unterschiedliche Systeme ausprobiert. Es wurde getestet, welcher Umbau am besten zu meiner Behinderung und körperlichen Verfassung passt.
3. Technisches Gutachten
Nachdem wir uns für ein System entschieden haben, wurde der geplante Umbau gemeinsam mit der Fahrschule im Straßenverkehr getestet. Der TÜV hat das Ganze begutachtet und aus technischer Sicht abgenommen.
4. Theorieunterricht und die theoretische Prüfung
Die Theoriestunden und die theoretische Prüfung sind die gleichen wie bei jedem anderen auch. Somit konnte ich die Theorie in einer Fahrschule in meinem Heimatort absolvieren.
5. Praxisunterricht und die praktische Prüfung
Da die Fahrschule, die auch über ein behindertengerechtes Auto verfügt, etwas weiter entfernt war, habe ich die Praxis in einem zweiwöchigen Intensivkurs absolviert. Vor Ort gab es eine behindertengerechte Übernachtungsmöglichkeit. Je nach Lebenslage gibt es unterschiedliche Kostenträger, wie z.B. die Rentenversicherung, Unfallversicherung, Integrationsamt, Berufsgenossenschaft, Eingliederungshilfe oder auch die Agentur für Arbeit. In meinem Fall hat die Agentur für Arbeit die Kosten übernommen. Die Höhe der Übernahme ist hierbei abhängig vom Nettoeinkommen.
In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird genau festgelegt, welche Leistungen bezuschusst oder vollständig übernommen werden. Es wird unter anderem nicht nur der behindertengerechte Umbau eines Kraftfahrzeugs unterstützt, sondern auch oft der Kauf eines PKWs. Wie bereits erwähnt, gibt es je nach Lebenslage unterschiedliche Leistungsträger. Da ich Arbeitnehmerin bin und somit Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahle und weniger als 15 Jahre im Berufsleben bin, ist mein zuständiger Kostenträger die Agentur für Arbeit gewesen. Denn als Arbeitnehmerin habe ich den Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Zudem wurde in meinem Fall die Möglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel geprüft und ob eine tägliche Taxifahrt nicht dauerhaft günstiger wäre, als den Umbau zu übernehmen. Außerdem musste ich mehrere Angebote von verschiedenen Umbaufirmen über die Kosten einreichen. Gemeinsam mit den Umbaufirmen haben wir lange nach einem passenden Auto für mich gesucht, welches Modell meine Wünsche aber auch Anforderungen für den behindertengerechten Umbau erfüllen. Bei dem Kauf eines Neuwagens erhält man in der Regel eine Förderung in Höhe bis zu 22.000 €. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Nach einem sehr langen Kampf, mit vielen Tränen und Begutachtungen hat es letztendlich funktioniert und ich darf stolze Autobesitzerin sein.
Die Autorin auf dem Fahrersitz ihres umgebauten Autos
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